Insbesondere Unternehmen in der Krise sind darauf angewiesen, dass Geschäftspartner und Banken ihnen auf Dauer weiter vertrauen.
Banken unterliegen jedoch den Vorgaben des Bundesamtes für Finanzaufsicht (Bafin), welches in den Mindestanforderungen an das Kreditmanagement (MARisk) geregelt hat, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ein Finanzinstitut in einer Krisensituation Kredite gewähren oder auch prolongieren kann. Zu diesen Voraussetzungen gehört vor allem, dass ein unabhängiger Dritter ein Sanierungsgutachten erstellt. Dieses kann auf bereits erarbeiteten oder sogar schon initiierten Reorganisationsmaßnahmen aufbauen.
Zusätzlich muss es einige inhaltliche und formale Vorgaben erfüllen, welche durch die Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes sowie die Vorgaben des Standards S6 des Instituts der Wirtschaftsprüfung (IdW S6) definiert sind. Dabei ist es von hervorgehobener Bedeutung, dass das Gutachten durch einen unabhängigen Dritten erstellt wird und dieser Dritte – z.B. ein Unternehmens- oder Sanierungsberater - Erfahrung in der Erstellung eines solchen Gutachtens hat und darüber hinaus eine Moderationsrolle zwischen Unternehmen und Banken einnehmen kann.
Das Gutachten beinhaltet eine Darstellung der Unternehmenssituation, eine Analyse der vorliegenden Krisenursachen, eine Beschreibung der Maßnahmen zur Überwindung der Krise (Konzept), eine Unternehmensplanung, die die erwartete Entwicklung abbildet und den Nachweis der Finanzierungsfähigkeit darstellt. Abschließend muss der Gutachter die Sanierungsfähigkeit des Unternehmens bestätigen, welche an klar definierte und nachvollziehbaren Kriterien geknüpft ist.
Entscheidend für den Erfolg ist, dass die definierten Maßnahmen auch tatsächlich zu einer Verbesserung des Unternehmenserfolges führen und auf das Unternehmen zugeschnitten sind. Unsere Erfahrung aus zahlreichen Reorganisationsprojekten unterstützt die Entwicklung umsetzbarer und nachhaltiger Maßnahmen.
Die Sanierungsexperten von ECONUM verfügen über umfangreiche Erfahrungen in der Erstellung von Sanierungsgutachten, der Erarbeitung, erfolgreichen Umsetzung von Maßnahmen sowie vor allen Dingen in der Rolle als Moderator zwischen Unternehmen und Banken. Die Wiederherstellung des häufig gestörten Vertrauens der Kapitalgeber in die Erfolgsaussichten des Unternehmens ist dabei entscheidend.
Das durch einen Unternehmensberater zu erstellende Sanierungsgutachten ist eine grundlegende Voraussetzung, damit Kreditinstitute in der Krisensituation Kredite gewähren oder verlängern können. Unsere Sanierungsexperten sind erfahren in der Erstellung von Gutachten und in der Kommunikation mit Banken.