Vergabemanagement

ECONUM berät und unterstützt öffentliche Auftraggeber im Vergabemanagement mit einem eingespielten Team aus Betriebswirten, fachbezogenen Technikern und Rechtsanwälten auf der Grundlage einer strukturierten, über viele Jahre in zahlreichen Vergabeverfahren angewandten Methodik.

Methodik deckt alle Phasen der Vergabe ab

Der Beratungsumfang richtet sich dabei nach den Vorgaben der Auftraggeber und reicht von der Bearbeitung einzelner Aufgabenpakete (z.B. Ausschreibungskonzeption, Erarbeitung der kompletten Vergabeunterlagen bzw. einzelner Komponenten, Unterstützung in der Angebotsphase, Prüfung und Wertung der Angebote/ Vergabevorschlag) bis zur Realisierung eines umfassenden, fachübergreifenden Vergabemanagements.

Kompetenzen in der Beschaffung von Investitionsgütern, Beteiligungen, Dienstleistungen und mehr

ECONUM verfügt u.a. über Kompetenzen in der Beschaffung von

  • wissenschaftlichen Gerätschaften bzw. Anlagen (wie z.B. Messinstrumente, Hard- und Software, etc.)
  • Hard- und Software (z.B. ERP-Systeme, Telematiksysteme, Rechnungswesen-Software, Kommunikationssoftware, Telefonanlagen)
  • Bau und Betrieb z.B. von Großgeräten (wie Forschungsschiffe und deren Bereederung, Spezialfahrzeuge, Hochbau, etc.)
  • Sonstige standortbezogene Dienstleistungen (z.B. Verwaltungsdienstleistungen, Betriebsführung von öffentlichen Einrichtungen, Objektbewachung, IT-Dienstleistungen, Büroeinrichtungen)

und darüber hinaus bei der

  • Konzeption und Umsetzung von Transaktionen zur Schaffung und Umsetzung von Public-Private-Partnership (PPP)-Lösungen.

Vergabemanagement mit betriebswirtschaftlichem Blick und interdisziplinärer Vorgehensweise

ECONUM verfolgt bei der Begleitung von Vergabeverfahren mit betriebswirtschaftlichem Blick, einer detaillierten Konzeption des Verfahrens und einer klaren Definition des Ausschreibungsgegenstandes vor allem die Ziele

  • Förderung des Wettbewerbs,
  • Absicherung der Wirtschaftlichkeit und Auskömmlichkeit der Preise über die gesamte Vertragslaufzeit durch Vermeidung einseitiger Wagnisse,
  • Absicherung der Qualität der Leistung und der Kontrollmöglichkeiten des Auftraggebers,
  • Vermeidung von „Schlupflöchern“/Öffnungsklauseln für Nachverhandlungen und
  • Rechtssicherheit des Verfahrens sowie der Auftragsabwicklung.