Öffentliches Preisrecht - kalkulierbar und abgesichert

Neben dem Vergaberecht spielt das Preisrecht bei Beschaffungsvorgängen der öffentlichen Hand Leistungen eine große Rolle. Wenn keine Wettbewerbspreise feststellbar sind, werden die Preise nach den Regelungen des öffentlichen Preisrechts bestimmt. Die Anwendung der VO PR 30/53 und ihrer Anlage Leitsätze für die Preisbildung aufgrund von Selbstkosten (LSP) sind immer wieder Gegenstand von Nachprüfungen und Rechtsstreitigkeiten und haben insbesondere bei der Beurteilung der Erforderlichkeit von Kosten im Rahmen von gebührenfinanzierten Leistungen eine besondere Bedeutung. Die Preisermittlungen müssen daher stets unter Berücksichtigung der preisrechtlichen Vorgaben betriebswirtschaftlich fundiert erfolgen, die betriebswirtschaftliche Ausrichtung dieses Rechtsgebiets steht dabei im Vordergrund.

ECONUM hat preisrechtliche Expertise

Bei ECONUM ist die dafür notwendige preisrechtliche Expertise mit dem erforderlichen betriebswirtschaftlichen Know-how vereint. Auf dieser Basis beraten wir unsere Mandanten seit vielen Jahren umfassend bei der Erstellung oder Prüfung von Kalkulationen nach öffentlichem Preisrecht. Wir beantworten die Frage

  • des anzuwendenden Preistyps

und entwickeln praxistaugliche Lösungen u.a. zur

  • formalkalkulatorisch richtigen Bestimmung/Kalkulation von Marktpreisen und Selbstkosten
  • verursachungsgerechten Kostenverrechnung in Selbstkostenkalkulationen nach LSP
  • Sicherstellung der Angemessenheit der Preise und wirtschaftlichen Betriebsführung
  • Abbildung von betriebswirtschaftlich fundierten Entgeltstrukturen und Preisgleitklauseln in Selbstkostenkalkulationen

ECONUM-Methoden sind Grundlage preisrechtlicher Lösungen

Die von uns dafür entwickelten Instrumente, wie z.B. die Mehrzweck-Kostenrechnung und die Soll-Kostenmethodik sind wesentliche Grundlagen für eine sichere und beispielsweise im Rahmen von Gebührenstreitigkeiten anerkannte Selbstkostenkalkulation.