Rekommunalisierung von Leistungen und Einführung eines neuen Gebührensystems

Ausgangssituation

Econum hat als führendes Mitglied eines interdisziplinären Beraterteams gemeinsam einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und einer Rechtsanwaltskanzlei aus dem Partnernetzwerk einen Landkreis bei der erfolgreichen Rekommunalisierung und Einführung eines neuen Gebührensystems unterstützt.
In Anbetracht seines  Zielesystems (hohe Entsorgungssicherheit und Flexibilität in der Leistungserbringung, Wirtschaftlichkeit und Sozialverträglichkeit) hat der Landkreis entschieden, die Einsammel- und Transportleistungen (kurz: operatives Geschäft), welche zuvor für viele Jahre durch eine gemischtwirtschaftliche Gesellschaft (51 % Beteiligung des Landkreises, 49 % private Beteiligung) erbracht wurden, künftig vollständig in Eigenregie zu erbringen.


Vorgehen

Die Vorzugsvariante bestand in der Übernahme der privaten Anteile, da nur dann die Liquidation der gemischtwirtschaftlichen Gesellschaft und damit Gefahr der teilweisen „Kapitalvernichtung“ (z.B. durch Verkauf des Anlagevermögens unter Wert, Zahlung von Abfindungen an Mitarbeiter usw.), ein Steuernachteil vor allem durch Hebung stiller Reserven und ggf. der Anfall von Kapitalertragssteuer auf Auskehrung von anteiligem Vermögen vermieden werden konnte.
Für den Fall, dass der Landkreis keine zeitnahe und wirtschaftlich akzeptable Einigung mit privaten Mitgesellschafter hätte erzielen können, wurde auch eine Alternativvariante („Plan B“), welche den (kurzfristigen) Aufbau eines eigenen operativen Geschäfts beinhaltete, in Erwägung gezogen.
Nach erfolgter Kündigung des Dienstleistungsvertrages zwischen dem Landkreis und der gemischtwirtschaftlichen Gesellschaft, der Ermittlung des Unternehmenswertes durch das Beraterteam und mehreren Verhandlungsrunden konnte zwischen den Gesellschaftern ein entsprechender Veräußerungsvertrag geschlossen werden. Dabei wurden die Anteile des privaten Mitgesellschafters durch die nun vollständig rekommunalisierte Gesellschaft selbst erworben (steueroptimale Lösung).


Projektergebnis

Der Landkreis ist nach Erwerb der Anteile in die Lage versetzt, die Gesellschaft als In-House-Unternehmen zu steuern und zu beauftragen. Eine Ausschreibung der Einsammel- und Transportleistungen ist dadurch vergaberechtlich nicht mehr geboten.
Im Anschluss an die erfolgreiche Rekommunalisierung wurde das bisherige Gebührenmodell, welches im Kern ausschließlich eine Pauschalgebühr pro Einwohnergleichwert enthielt, durch ein dreigliedriges Gebührenmodell (Festgebühr pro Einwohnergleichwert, Behälterentleerungsgebühr für Restabfall und Behältergebühr für Bioabfall) abgelöst. Als technische Voraussetzung dafür wurde ein elektronisches Behälteridentifikationssytem installiert. Insbesondere durch die Anreizfunktion des neuen Gebührenmodells konnten vor allem die Restabfallmengen und somit die entsprechenden Kosten für Einsammeln, Transportieren und Behandeln erheblich gesenkt werden.
Das Gesamtprojekt umfasste einen Zeitraum von ca. 2 Jahren. Im Ergebnis beider Maßnahmen (Rekommunalisierung und Umstellung des Gebührenmodells) konnten Kosten-/Gebühreneinsparungen von mehr als 10% realisiert werden.
Nachfolgend wurde die Eigengesellschaft noch mit der bisher durch einen Dritten durchgeführten Altpapierentsorgung (Einsammeln, Transportieren und Verwerten) beauftragt, womit die Wirtschaftlichkeit der Gesellschaft weiter verbessert werden konnte.