Die wirtschaftlichen Konsequenzen der CORONA Pandemie sind in Ihrem volkswirtschaftlichen Ausmaß derzeit noch kaum zu überblicken. Für viele kleine oder mittelständische Unternehmen sind die Auswirkungen jedoch bereits jetzt Realität. Aufträge brechen Weg, Beschäftigung fehlt und die Liquiditätsausstattung wird absehbar nicht ausreichen.
Der CORONA-Schutzschirm der Bundesregierung beinhaltet verschiedene Maßnahmen, die gerade mittelständischen Unternehmen schnell Hilfe bieten sollen. Hierzu zählen u.a. die Folgenden:
Kurzarbeitergeld: Die Anforderungen an die Gewährung von Kurzarbeitergeld werden gelockert. So können Unternehmen schon dann Antrag auf KUG stellen, wenn 10% der Mitarbeiter eines (Teil-)Betriebs durch die Kurzarbeit von einer Reduzierung Ihrer Nettoeinkünfte von 10% betroffen sind.
Weitere Informationen und Formulare erhalten Sie unter folgendem Link (www.arbeitsagentur.de). Einen Überblick über die Anforderungen bietet die Kurzpräsentation auf www.bansbach-econum.de. Selbstverständlich stehen wir für Fragen gerne zur Verfügung.
Liquiditätshilfen: Über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) werden durch die Bundesregierung finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt. Die Antragsstellung erfolgt dabei über die Hausbank. Wenngleich die genauen Formalien derzeit noch in Klärung sind, wird einer aussagekräftigen Ermittlung des Liquiditätsbedarfs eine wichtige Bedeutung zukommen. Gerne beantworten wir Ihre Fragen und unterstützen Sie bei Bedarf mit unseren Planungstools. Informationen und Formulare für das Vorgehen zur Kreditgewährung erhalten Sie hier (www.kfw.de).
Stundungsmöglichkeiten: Für steuerliche Vorauszahlungen können Anpassungen erfolgen, wenn belegt werden kann, dass die Ergebnissituation im laufenden Geschäftsjahr schlechter ausfallen wird, als im vorherigen Geschäftsjahr. Gleiches gilt für fällige Steuerzahlungen. Diese können ebenfalls auf Antrag zinsfrei bis auf weiteres gestundet werden (www.bundesfinanzministerium.de).
Nähere Informationen, eine ständig aktualisierte Kurzübersicht der verfügbaren Maßnahmenpakete sowie Informationen zu den Grundlagen und Voraussetzungen erhalten Sie unter www.bansbach-econum.de. BANSBACH-ECONUM unterstützt Sie bei der Ergreifung der erforderlichen Maßnahmen und Schritte.
Nach 20 Jahren erfolgreicher Tätigkeit im Markt für Unternehmensberatung geht ECONUM den nächsten Entwicklungsschritt für die Sicherung der langfristigen Zukunftsfähigkeit des Unternehmens und schafft damit die Grundlage für eine Kontinuität in der Zusammenarbeit mit den Kunden und die Stärkung von ECONUM für kommende Herausforderungen.
Ab 2025 vertiefen wir die langjährige, erfolgreiche Partnerschaft mit der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft BANSBACH GmbH: BANSBACH wird strategischer Partner bei ECONUM. Gleichzeitig wird unsere Gesellschaft ab 2025 den neuen Namen BANSBACH ECONUM tragen.
Dieser Schritt sichert langfristig die Substanz, Zukunftsfähigkeit und Kundenorientierung des Unternehmens und unseres Leistungsangebots. Durch die Zusammenarbeit mit dem mittelständischen und inhabergeführten Partner BANSBACH erschließen wir zusätzliche Chancen für die Weiterentwicklung unserer Beratungsleistungen:
Die eigenständige Führung unseres Unternehmens wird von den bekannten Partnern als Gesellschafter fortgeführt. Die Kontinuität in der Kundenbeziehung bleibt durch die heutigen Ansprechpartner bestehen.