Durch die Neuordnung des Verpackungsgesetzes besteht für die kommunale Abfallwirtschaft gleichzeitig die Notwendigkeit, aber auch die Chance, eine Neufassung der Abstimmungsvereinbarungen mit den Dualen Systemen gemäß den Vorgaben des Verpackungsgesetzes (VerpackG) zu vereinbaren.
Die örE können dabei gemäß § 22 Abs. 4 VerpackG für die Mitbenutzung ihres Sammelsystems zur Erfassung der Verpackungsabfälle aus Papier, Pappe und Karton ein angemessenes Entgelt verlangen, welches sich an den in § 9 BGebG festgelegten Gebührenbemessungsgrundsätzen zu orientieren hat. Die Kostenanteile für diese Verpackungsabfälle sind nach dem Anteil an der Gesamtmenge zu bemessen. Dieser Anteil kann nach Maßgabe des örE entweder als Masseanteil oder als Volumenanteil berechnet werden. Für den Fall, dass eine gemeinsame Verwertung von Verpackungs- und Nichtverpackungsabfällen vorgesehen ist, ist bei der Bestimmung des angemessenen Entgelts auch der Marktwert der Verpackungsabfälle zu berücksichtigen. Sofern keine gemeinsame Verwertung von Verpackungs- und Nichtverpackungsabfällen erfolgt, haben die betreffenden Dualen Systeme die durch die Übergabe der Abfälle verursachten zusätzlichen Kosten zu tragen sowie einen Wertausgleich für den Fall zu leisten, dass der Marktwert des Ihnen zu übertragenden Anteils am Sammelgemisch über dem Marktwert der Verpackungsabfälle liegt, die sie bei einer getrennten Sammlung in eigener Verantwortung zu entsorgen hätten.
ECONUM hat für die Bestimmung des angemessenen Entgelts eine Berechnungsmethodik entwickelt. Die Berechnungsmethodik setzt sämtliche o.g. Vorgaben des § 22 Abs. 4 VerpackG um, berücksichtigt prozessorientiert die Kosten-/Erlöstreiber und ist für alle Organisations- und Rechtsformen geeignet. Die Methodik sieht beispielsweise eine Erbringung der Leistungen durch
vor.
Bei der Verrechnung der Kosten werden prozessorientierte, differenzierte Schlüssel, wie folgt verwendet:
Im Bereich der Verwertung sind häufig lediglich Preise für das Sammelgemisch vereinbart. Mittels verfügbarer Marktpreisverhältnisse zwischen den Sorten Mischpapier, Deinkingware und Kaufhausaltpapier ermitteln wir die Marktwerte der Verpackungsabfälle sowie den Wertausgleich für den Fall einer physischen Übergabe des Altpapiers an die Systembetreiber.
Für entsprechende Beratungsleistungen, Kalkulationen oder auch die Begleitung der nachfolgenden Verhandlungen mit den Systembetreibern, stehen Ihnen
Herr Armin Halbe, Geschäftsführer (Hamburg)
Email armin.halbe@econum.de
Phone 040 - 469663 - 120
Herr Steffen Hofmann, Partner und Mitglied der Geschäftsleitung (Dresden)
Email steffen.hofmann@econum.de
Phone 0351 - 563 933 - 0
Herr Jens Petschel, Partner (Stuttgart)
Email jens.petschel@econum.de
Phone 07141 - 38 979 - 0
als Ansprechpartner gerne zur Verfügung.