
Mit der EUDR (englisch: EU Deforestation Regulation) oder EU-Entwaldungsverordnung, entstehen ab Ende 2025 neue Sorgfaltspflichten für betroffene Unternehmen:
Marktteilnehmer in der EU müssen für bestimmte Rohstoffe und Produkte eine entwaldungsfreie Lieferkette nachweisen und digital melden. Dies gilt für das Inverkehrbringen und erstmalige Bereitstellen am EU-Markt sowie die Ausfuhr.
Um eine Sorgfaltserklärung abgeben zu können, muss das Risiko einer Entwaldung ausgeschlossen oder vernachlässigbar sein. Dafür sind Risikoanalysen von den Unternehmen durchzuführen, die bis hin zu geolokalisierten Nachweisen über den entwaldungsfreien Ursprung sowie Nachweisen über den legalen Anbau – in Einklang mit den vorherrschenden Rechtsvorschriften im Erzeugerland – für die gelieferten Rohstoffe und Erzeugnisse reichen können (siehe Artikel 3 der EUDR).
Bei besonders hohen Risiken werden Unternehmen künftig auch verpflichtet, Maßnahmen zur Risikominderung zu implementieren.
Damit sollen der Schutz des Klimas und der Biodiversität im Rahmen des „European Green Deal“ sowie der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen gestärkt werden.
Große und mittlere Unternehmen sollten JETZT handeln:
Bereits ab 30.12.2025 wird die EUDR oder EU-Entwaldungsverordnung für große und mittlere Unternehmen – gegen Androhung von Strafe – angewendet.
Kleine und Kleinstunternehmen sind ab 30.06.2026 gefordert.
Die Größeneinordnung erfolgt nach Richtlinie 2013/34/EU vom 29.6.2013, S. 28.
Vorbereitung auf die EUDR:
Unternehmen sollten JETZT PRÜFEN, ob sie in den Anwendungsbereich der EUDR fallen und bei Betroffenheit ausreichend auf die Anforderungen der EUDR vorbereitet sind:
Unsere Beratungsleistung zur EUDR für Sie:
Die BANSBACH ECONUM Unternehmensberatung GmbH bietet Ihnen langjährige Erfahrung im Umgang mit Compliance und Lieferkettengesetzgebung, Governance und Risikomanagementstrukturen sowie im Umgang mit komplexen Prozessen im Mittelstand.
Wir bieten Ihnen als Beratungsleistung zur EUDR an:
Gerne begleiten wir Sie auch im Projektmanagement.
Ihr Ansprechpartner für einen Beratungstermin zur EUDR:
Karsten Lessing
+49 711 / 1646 685
scs@bansbach-econum.de
Für mehr Informationen zur EUDR laden Sie sich unser Whitepaper herunter: WHITEPAPER EUDR