CORONA - PANDEMIE: Zahlreiche Schutzschirm-Maßnahmen stehen zur Verfügung

Die wirtschaftlichen Konsequenzen der CORONA Pandemie sind hinsichtlich ihres volkswirtschaftlichen Ausmaßes derzeit noch kaum zu überblicken. Doch für viele kleine oder mittelständische Unternehmen sind die Auswirkungen jedoch bereits jetzt Realität. Aufträge brechen Weg, Beschäftigung fehlt und die Liquiditätsausstattung wird absehbar nicht ausreichen.

Der CORONA-Schutzschirm der Bundesregierung beinhaltet verschiedene Maßnahmen, die gerade mittelständischen Unternehmen schnell Hilfe bieten sollen. Hierzu zählen u.a. die Folgenden:

Kurzarbeitergeld: Die Anforderungen an die Gewährung von Kurzarbeitergeld werden gelockert. So können Unternehmen schon dann Antrag auf KUG stellen, wenn 10% der Mitarbeiter eines (Teil-)Betriebs durch die Kurzarbeit von einer Reduzierung Ihrer Nettoeinkünfte von 10% betroffen sind.

Weitere Informationen und Formulare erhalten Sie unter folgendem Link (www.arbeitsagentur.de). Einen Überblick über die Anforderungen bietet die Kurzpräsentation auf www.bansbach-econum.de. Selbstverständlich stehen wir für Fragen gerne zur Verfügung.

Liquiditätshilfen: Über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) werden durch die Bundesregierung finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt. Die Antragsstellung erfolgt dabei über die Hausbank. Wenngleich die genauen Formalien derzeit noch in Klärung sind, wird einer aussagekräftigen Ermittlung des Liquiditätsbedarfs eine wichtige Bedeutung zukommen. Gerne beantworten wir Ihre Fragen und unterstützen Sie bei Bedarf mit unseren Planungstools. Informationen und Formulare für das Vorgehen zur Kreditgewährung erhalten Sie hier (www.kfw.de).

Finanzierungshilfen: Der Weg zur Finanzierungshilfe – Gerade für Unternehmen in schwieriger finanzieller Situation ist der Weg zur Finanzierungshilfe herausfordernd. Basierend auf unseren Erfahrungen und den Kenntnissen der bankinternen Anforderungen unserer erfahrenen Berater helfen wir Ihnen den Weg zu ebnen. Nähere Informationen finden Sie in unserer Kurzzusammenfassung zum Thema Finanzierungshilfe.

Stundungsmöglichkeiten: Für steuerliche Vorauszahlungen können Anpassungen erfolgen, wenn belegt werden kann, dass die Ergebnissituation im laufenden Geschäftsjahr schlechter ausfallen wird, als im vorherigen Geschäftsjahr. Gleiches gilt für fällige Steuerzahlungen. Diese können ebenfalls auf Antrag zinsfrei bis auf weiteres gestundet werden (www.bundesfinanzministerium.de).

Vermeidung von Insolvenzen: Zur Vermeidung von Insolvenzen, die ursächllich auf die CORONA-Krise zurückzuführen sind bzw. darauf, dass grundsätzlich bereit stehende Finanzhilfen nicht rechtzeitig bereitgestellt werden, wurde die Insolvenzantragspflicht temporär (zunächst bis zum 30. September 2020) ausgesetzt. Einen ersten Überblick, welche Bedingungen hierbei zu beachten sind und welche Voraussetzungen gegeben sein müssen erfahren Sie in unserer Kurzübersicht zur Vermeidung von Insolvenzen.

Nähere Informationen, eine ständig aktualisierte Kurzübersicht der verfügbaren Maßnahmenpakete und Antworten sowie Informationen zu den Grundlagen und Voraussetzungen erhalten Sie auch unter www.bansbach-econum.de. BANSBACH-ECONUM unterstützt Sie bei der Ergreifung der erforderlichen Maßnahmen und Schritte.

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