Rekommunalisierung

Vielfältige Überlegungen bewegen die Träger von kommunalwirtschaftlichen Dienstleistungen (z.B. Abfallwirtschaft, Straßenreinigung, Grünflächenpflege) dazu, sich für die Rekommunalisierung bislang in alternativen Organisations- und Rechtsformen (z.B. PPP-oder Vertragslösungen) erbrachter Leistungen zu entscheiden:

  • Hohe Flexibilität und gute Möglichkeit der Qualitätssicherung, da unmittelbarer Durchgriff des Aufgabenträgers auf den Leistungserbringer,
  • Sicherung sozialverträglicher Löhne und Arbeitsbedingungen, auch durch Tarifbindung,
  • Möglichkeit der Nutzung des noch geltenden Steuerprivilegs für öffentlich-rechtliche Organisationsformen,
  • Ausschluss des Risikos eines Wettbewerbsversagens.

Die Rekommunalisierung erfolgt dann regelmäßig zum Ende der Vertragslaufzeit.
ECONUM begleitet die Träger von kommunalwirtschaftlichen Leistungen bei der Umsetzung von Rekommunalisierungsvorhaben von Beginn an. ECONUM erstellt Gutachten über die strategisch, fachlich, wirtschaftlich und organisatorisch sinnvollste Struktur und berücksichtigt dabei auch beispielsweise rechtliche und steuerliche Überlegungen. Dabei wird das Zielsystem des Kunden mit den Anforderungen und Bedingungen bestehender Strukturen und des Marktes abgeglichen. Sofern der kommunale Aufgabenträger eine Beteiligung am Dienstleistungsunternehmen besitzt, strebt dieser oft die Übernahme der privaten Anteile an. Damit können nach Auslauf des kommunalen Dienstleistungsvertrages (welcher sehr oft den Hauptteil des Geschäftes des Dienstleistungsunternehmen darstellt) wirtschaftliche Schwierigkeiten vom Unternehmen abgewendet und Steuernachteile für die Gesellschafter vermieden werden.

Voraussetzung für den Anteilserwerb ist eine qualifizierte Unternehmensbewertung. Sofern aufgrund des Auslaufens des kommunalen Dienstleistungsvertrages (Hauptvertrag) kein Ertragswert mehr ausgewiesen werden kann, ist für den Unternehmenswert der Substanzwert (Eigenkapital + stille Reserven) maßgeblich.Sofern der kommunale Aufgabenträger keine Beteiligung am Dienstleistungsunternehmen besitzt, ist zu entscheiden, ob für eine Rekommunalisierung die Möglichkeit besteht, ein Unternehmen oder einen Unternehmensteil zu erwerben oder ob das „Geschäft“ in Eigenregie aufgebaut wird.

Ergebnis eines Gutachtens ist die Empfehlung für eine zukünftige Struktur und Rechtsform sowie ein Plan für die Vorgehensweise bei der Umsetzung. In Zusammenarbeit mit den Kunden und ggf. erforderlichen Partnern wird dieser Plan detailliert, vor allem rechtlich und betriebswirtschaftlich abgesichert und schließlich in aufeinanderfolgenden Schritten umgesetzt. Sollte die Entscheidung für den Aufbau des „Geschäftes“ in Eigenregie fallen, ist auf der Grundlage einer qualifizierten Kapazitätsplanung Personal und Anlagevermögen zu beschaffen und der Betrieb entsprechend zu organisieren. Bei Logistikleistungen kann dies auch eine entsprechende Tourenplanung mit einschließen.

ECONUM verfügt über ein umfangreiches Wissen zur Begleitung von Rekommunalisierungsvorhaben unter den unterschiedlichsten Voraussetzungen und Zielstellungen.

Die Rekommunalisierung kann für Träger von kommunalwirtschaftlichen Dienstleistungen ein geeignetes Mittel zur Umsetzung ihrer strategischen Ziele darstellen. ECONUM und ihr Partnernetzwerk unterstützt die Aufgabenträger von der Entscheidungsvorbereitung bis zur Umsetzung sowohl beim Projektmanagement als auch bei der Bearbeitung aller anfallenden technischen, betriebswirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen und bilanziellen Teilaufgaben.